Bundesverfassungsgericht Verzögerung bei einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht zu beanstanden
Wenn ein Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren knapp 20 Monate dauert, ist dies im Hinblick auf den konkreten Fall nicht zu beanstanden. Zu diesem Ergebnis kommt die Beschwerdekammer des Bundesverfassungsgerichts und weist in einem am Dienstag, 26. August 2025, veröffentlichten Beschluss eine „Verzögerungsbeschwerde“ als unbegründet zurück (Aktenzeichen: 2 BvC 25 / 23 – Vz 1 / 25).
Wahlprüfungsdauer als unangemessen lang beanstandet
Im Mai 2023 hatte sich ein Beschwerdeführer mit einer Wahlprüfungsbesch...