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13. Dezember 2018 Wahlen zu weiteren Gremien

a) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD
Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung
Drucksache 19/6402

b) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD
Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes
Drucksache 19/6403

c) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD
Wahl von Mitgliedern des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes
Drucksache 19/6404

d) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD
Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“
Drucksache 19/6405

Bemerkungen

Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gem. Paragraf 10a Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Wahlvorschlag 19/6402; Marcus Bühl)
14:35:30: Beginn der Wahl
14:40:44: Ende der Wahl
Gesamt: 650 Ja: 224 Nein: 386 Enthaltungen 39 Ungültig: 1
Marcus Bühl als Mitglied des Vertrauensgremiums abgelehnt

Wahl von zwei Mitgliedern des Gremiums gem. Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (Wahlvorschlag 19/6403: Albrecht Glaser und Volker Münz)
14:41:47: Beginn der Wahl
14:47:35: Ende der Wahl
Gesamt: 647 Ja: 157 Nein: 445 Enthaltungen 45
Albrecht Glaser als Mitglied des Gremiums abgelehnt
Gesamt: 647 Ja: 225 Nein: 369 Enthaltungen 48 Ungültig: 5
Volker Münz als Mitglied des Gremiums abgelehnt

geheime Wahl von Mitgliedern des Sondergremiums gem. Paragraf 3 Abs. 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (Wahlvorschlag 19/6404: Peter Boehringer und Dr. Birigt Malsack-Winkemann)
14:49:29: Beginn der Wahl
15:12:16: Ende der Wahl
Gesamt: 647 Ja: 212 Nein: 403 Enthaltungen 32
Peter Boehringer als ordentliches Mitglied des Sondergremiums abgelehnt
Gesamt: 646 Ja: 203 Nein: 403 Enthaltungen 38 Ungültig: 2
Dr. Birigt Malsack-Winkemann als stellvertretendes Mitglied des Sondergremiums abgelehnt

Wahlvorschlag 19/6405 abgelehnt

Parlamentsfernsehen

Blick in die Regie des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages

Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages

„Der Deutsche Bundestag verhandelt öffentlich“, heißt es in Artikel 42 des Grundgesetzes. Doch nur wenige Menschen können tatsächlich im Plenarsaal dabei sein, wenn die Abgeordneten in Berlin tagen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag mit dem Umzug von Bonn nach Berlin ein zusätzliches Informationsmedium geschaffen: das Parlamentsfernsehen. Hier werden alle Plenardebatten sowie eine Vielzahl öffentlicher Ausschusssitzungen live, unkommentiert und in voller Länge übertragen.

Smartphone zeigt Mediathek auf www.bundestag.de an.

So empfangen Sie das Parlamentsfernsehen

Parlamentsfernsehen im Internet

Das Parlamentsfernsehen überträgt sämtliche Plenarsitzungen sowie öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen des Deutschen Bundestages als Livestream im Internet unter www.bundestag.de. Alle Übertragungen stehen im Anschluss zeitlich unbegrenzt in der Mediathek unter www.bundestag.de/mediathek zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie in der Mediathek Filme und Interviews zu parlamentarischen Themen sowie kurze Beiträge zu aktuellen Ausstellungen im Bundestag. Di...

Gebärdensprachdolmetscher und Blick in den Plenarsaal

Deutsche Gebärden­sprache in Live-Übertragungen und Videos

Die Plenardebatten am Donnerstag- und Freitagvormittag - die sogenannten Kernzeitdebatten - und ausgewählte Veranstaltungen wie Gedenkstunden werden live auf www.bundestag.de/gebaerdensprache in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und mit Untertiteln übertragen. Der Newsletter für Live-Übertragungen in Gebärdensprache und mit Untertiteln informiert Interessierte regelmäßig vorab über Termine von barrierefreien Livestreams. Sie können den Newsletter abonnieren.

Die Mediathek in Gebärdensprache

Die DGS-...

Fernsehbild und Play-Buttons.

Audio- und Videomaterial des Parlamentsfernsehens

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In der Mediathek befindet sich das vollständige Audio- und Videomaterial ab der 16. Wahlperiode (2005). Historische Debatten (ab 1949) werden darüber hinaus als Audiomaterial angeboten. Das Material auf www.bundestag.de/mediathek und www.bundestag.de/gebaerdensprache wird nach Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen kostenlos zum Herunterladen mit einer maximalen Auflösung von 5 Mbit/s bereitgestellt. Das Audiomaterial zum Video sowie die Untertitel sind einzeln herunterladbar.

Parlamen...

Abbildung der Ansicht der App in einem TV-Gerät in einem Wohnzimmer mit zwei Personen, die die App anschauen. Auf dem TV-Bildschirm ist der Plenarsaal des Bundestages mit Teaserelementen am unteren Rand zu erkennen, die auf unterschiedliche Übertragungen hinweisen.

Die Smart-TV-App des Deutschen Bundestages im In- und Ausland

Live, unkommentiert und in voller Länge können alle Plenarsitzungen des Parlaments mit der Smart TV-App „Deutscher Bundestag“ auf internetfähigen Fernsehgeräten geschaut werden. Darüber hinaus bietet die App Zugriff auf alle Inhalte der umfangreichen Mediathek des Bundestages.

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